Governance-Struktur
Etablierung klarer Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens für die Einhaltung der NIS 2-Richtlinie.
Unternehmen müssen umfassende Risikoanalysen durchführen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen implementieren.
Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, und innerhalb von 72 Stunden müssen detaillierte Berichte über die ergriffenen Maßnahmen vorliegen.
Dazu gehören unter anderem Backup-Management, Verschlüsselung und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs.
Mitarbeiter müssen regelmäßig in Bezug auf Cybersicherheit geschult werden, um Bedrohungen wie Phishing-Angriffe zu erkennen und abzuwehren.
EU NIS 2 Richtlinie: Anforderungen und Unterstützung durch EDV.de
Die EU NIS 2 Richtlinie stellt eine bedeutende Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie dar und zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der Europäischen Union zu stärken. Betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen, die kritische Infrastrukturen betreiben oder digitale Dienste anbieten. Diese Richtlinie, die bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss!
Anforderungen der NIS 2 Richtlinie
Die NIS 2 Richtlinie erweitert die Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten erheblich.
Unterstützung durch EDV.de
Bei der Umsetzung der NIS 2 Richtlinie steht Ihnen EDV.de als kompetenter Partner zur Seite. Wir bieten umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle Anforderungen der Richtlinie erfüllt.
Wir helfen Ihnen, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
In einer zunehmend digitalisierten Welt gewinnen Sicherheitsstandards an Bedeutung wie nie zuvor.
Durch die Einhaltung der NIS 2 Richtlinie können Unternehmen ihre Cybersicherheit erheblich verbessern und sich besser gegen Bedrohungen schützen.
Zweck des Notfallplans: Beschreibung des Ziels und der Bedeutung des IT-Notfallplans.
Geltungsbereich: Festlegung der Bereiche und Systeme, die vom Notfallplan abgedeckt werden.
Zusammensetzung des Notfallteams: Liste der Mitglieder des Notfallteams mit Kontaktdaten.
Rollen und Verantwortlichkeiten: Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten jedes Teammitglieds.
Kriterien für IT-Notfälle: Definition, was als IT-Notfall gilt (z.B. Cyberangriffe, Systemausfälle).
Meldeverfahren: Schritte zur Meldung eines IT-Notfalls, einschließlich Kontaktinformationen und Meldewege.
Erste Schritte: Maßnahmen, die sofort nach Erkennung eines IT-Notfalls ergriffen werden müssen.
Technische Maßnahmen: Anweisungen zur Isolierung betroffener Systeme, Sicherung von Daten und anderen technischen Sofortmaßnahmen.
Ein IT-Notfallplan sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass er stets aktuell und effektiv ist.
Ausrufen des Notfalls: Verfahren zur offiziellen Erklärung eines IT-Notfalls.
Kommunikation: Kommunikationsplan für interne und externe Stakeholder.
Dokumentation: Protokollierung aller Maßnahmen und Entscheidungen während des Notfalls.
Wiederanlauf zum Notbetrieb: Schritte zur Wiederherstellung eines minimalen Betriebs.
Wiederherstellung zum Normalbetrieb: Maßnahmen zur vollständigen Wiederherstellung aller Systeme und Dienste.
Review des Notfalls: Analyse des Vorfalls und der ergriffenen Maßnahmen.
Verbesserungen: Identifizierung von Schwachstellen und Umsetzung von Verbesserungen im Notfallplan.
Regelmäßige Schulungen: Schulungsprogramme für Mitarbeiter zur Erkennung und Reaktion auf IT-Notfälle.
Datensicherung: Regelmäßige Backups und Tests der Wiederherstellungsprozesse.
Kontaktliste: Detaillierte Kontaktinformationen aller relevanten Personen und Organisationen.
Checklisten: Praktische Checklisten für verschiedene Szenarien und Maßnahmen.
Die NIS 2-Richtlinie bringt wichtige Veränderugen für die Cybersicherheit in der EU. Sie setzt neue Standards für den Schutz kritischer Infrastrukturen und Netzwerke.
Schützen Sie ihre Infrastruktur und bleiben Sie gesetzeskonform.